Individuelle und professionelle Hilfe bei Führerscheinproblemen und bei Fragen zur MPU
Für wen sind wir da?
Für KraftfahrerInnen, die ein positivesMPU-Gutachten vorlegen müssen, um die behördlichen Zweifel an ihrer Fahreignung auszuräumen (nach dem Verlust der Fahrerlaubnis oder bei drohendem Verlust der Fahrerlaubnis). Häufigste Anlässe sind:
Für KraftfahrerInnen mit Einträgen im Fahreignungsregister (FAER) in der Probezeit: Verkehrspsychologische Beratung nach § 2a Abs. 2 und Abs. 7 StVG, um weitere Verstöße zu vermeiden und damit die Fahrerlaubnis zu behalten
Für KraftfahrerInnen, die für Gericht oder Verwaltungsbehörden einen Nachweis brauchen, dass sie ihr Problem aufgearbeitet haben
Für alle Menschen mit Prüfungs- bzw. Fahrangst (z. B. Nichtbestehen der Theorie- oder der praktischen Fahrprüfung)
Für alle mit Suchtproblemen (Alkohol, Drogen, Medikamente u. a. )