Für wen sind wir da?

  • Für KraftfahrerInnen, die ein positives MPU-Gutachten vorlegen müssen, um die behördlichen Zweifel an ihrer Fahreignung auszuräumen (nach dem Verlust der Fahrerlaubnis oder bei drohendem Verlust der Fahrerlaubnis). Häufigste Anlässe sind:
    • Eine Fahrt mit 1,6 ‰ oder mehr
    • Mehrere Alkoholauffälligkeiten
    • Punkte in Flensburg (Fahreignungsregister, FAER)
    • regelmäßiger Betäubungsmittelkonsum
  • Für KraftfahrerInnen mit Einträgen im Fahreignungsregister (FAER) in der Probezeit: Verkehrspsychologische Beratung nach § 2a Abs. 2 und Abs. 7 StVG, um weitere Verstöße zu vermeiden und damit die Fahrerlaubnis zu behalten
  • Für KraftfahrerInnen, die für Gericht oder Verwaltungsbehörden einen Nachweis brauchen, dass sie ihr Problem aufgearbeitet haben
  • Für alle Menschen mit Prüfungs- bzw. Fahrangst (z. B. Nichtbestehen der Theorie- oder der praktischen Fahrprüfung)
  • Für alle mit Suchtproblemen (Alkohol, Drogen, Medikamente u. a. )
  • Für alle, die ihre Sperrfrist verkürzen möchten