Beratung in der Probezeit

  • 3 Einzelsitzungen innerhalb von 2 bis 8 Wochen
  • Voraussetzung: Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Fahreignungsregister
  • Vorteil: Die Fahrerlaubnisbehörde erkennt, dass Sie motiviert sind, weitere Auffälligkeiten im Straßenverkehr zu vermeiden