Beratung in der Probezeit 3 Einzelsitzungen innerhalb von 2 bis 8 WochenVoraussetzung: Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem FahreignungsregisterVorteil: Die Fahrerlaubnisbehörde erkennt, dass Sie motiviert sind, weitere Auffälligkeiten im Straßenverkehr zu vermeiden Gefällt mir:Like Wird geladen …