Beratung in der Probezeit 3 Einzelsitzungen innerhalb von 2 bis 8 Wochen Voraussetzung: Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Fahreignungsregister Vorteil: Die Fahrerlaubnisbehörde erkennt, dass Sie motiviert sind, weitere Auffälligkeiten im Straßenverkehr zu vermeiden